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HIER FINDEN SIE INFORMATIONEN
der
Freien evangelischen Gemeinde Essen-Katernberg.

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Gemeinde interessieren und möchten Ihnen gerne einen Einblick in unser Gemeindeleben geben.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie unseren Gottesdienst: Jeden Sonntag um 10 Uhr im Gemeindezentrum.

01 | Wer wir sind

Freie evangelische Gemeinden gehören weltweit zu den evangelischen Freikirchen. Sie sind keine Sekten und verbreiten keine Sonderlehren.
Freie evangelische Gemeinden nennen wir uns deshalb, weil wir die Trennung von Staat und Kirche betonen.
Von beiden sind wir unabhängig. Mit frei drücken wir aber vor allem unser Selbstverständnis als Freiwilligkeitsgemeinde aus.
Nur aufgrund einer persönlichen Glaubensentscheidung – freiwillig – kann man bei uns Mitglied werden.
Freiwillig und in Verantwortung mit Gott stellen die Gemeindemitglieder Zeit und Geld zur Verfügung, Kirchensteuer gibt es bei uns nicht.Wir bezeichnen uns als evangelisch, weil wir mit anderen evangelischen Kirchen das Erbe der Reformation teilen.
Außerdem wollen wir damit zum Ausdruck bringen, dass wir uns bemühen, dem Evangelium gemäß zu leben und zu lehren.
Gerade weil wir die Bibel als Maßstab für unseren Glauben nehmen, grenzen wir uns nicht von Christen anderer Benennungen ab.
Im Gegenteil, wir pflegen den Kontakt zu Gemeinden aus Landes- und Freikirche, beispielsweise im Rahmen der Evangelischen Allianz.

Wir wollen weniger als Konfession, sondern lieber als Gemeinde von Gläubigen verstanden werden, die gemeinsam Gott dienen.
In diesem Sinne feiern wir auch unsere Gottesdienste, in denen wir Gott loben und aus seinem Wort, der Bibel, Wegweisung für den Alltag erwarten.
Um menschliche Kontakte und Vertiefung im Glauben geht es darüber hinaus in den verschiedenen Gemeindegruppen.

02 | Der Name erklärt

Wir nennen uns Freie evangelische Gemeinde, weil wir sein möchten, was unser Name aussagen soll:

frei bedeutet: freiwillig und durch eigene Entscheidung aus einem an Gott gebundenen Gewissen Mitglied in einer christlichen Gemeinde werden und sich freiwillg und überzeugt mit seiner Person und seinem Geld einsetzen für die Sache Gottes, aber auch sich einordnen in die Gemeinschaft; unabhängig bleiben von jedem kirchenbehördlichen Regiment über einzelne und Gemeinden, innerhalb oder außerhalb des Bundes; auf Abstand bleiben gegenüber Eigenheiten einzelner und übersteigertem Einzelgängertum von Ortsgemeinden im Bund; als Christen eigenständig neben anderen Gruppen in der Gemeinschaft leben, vom Staat keine Sonderrechte für Christen und keine besonderen Zuwendungen erwarten oder annehmen, aber mitwirken an möglichst guten Lösungen unserer Lebensfragen in der Rechtsordnung des Staates und in der Gesellschaft der Bürger.

evangelisch bedeutet keine Konfessionsangabe; es ist für uns nicht nur ein Teil unseres Namens, sondern auch eine Eigenschaft, weil wir nicht nur so heißen, sondern auch evangelisch sein möchten, d.h. gemäß dem Evangelium lehren und leben und gehorsam sein gegenüber dem Wort und Willen Gottes. Dazu gehört für uns, dass man Christ wird durch sein persönlichen Glauben an Jesus Christus als Erretter und Herr, dass dieser Glaube einzige Bedingung ist für die Zugehörigkeit zur Christusgemeinde, dass Taufe und Herrenmahl nur für Gläubige bestimmt sind, dass jeder Christ den Ruf zum Glauben weiterzugeben hat durch Wort und Tat.

Gemeinde bedeutet, dass Gott in Jesus Christus die Welt mit sich selbst versöhnt hat und zur Darstellung dieser Tat die Christusgemeinde sammelt und sendet; dass Jesus Christus in seiner Gemeinde durch Wort und Geist als ihr Herr gegenwärtig ist; dass jeder bewußte Christ seine geistige Heimat in einer örtlichen Gemeinde von Glaubenden hat; dass die Gemeinde die gute Nachricht von der Liebe Gottes ausruft, indem sie glaubt und gehorcht und missionarisch und diakonisch tätig ist; dass die Gemeinde wie ihr Herr nicht für sich selbst lebt, sondern für die Welt, in Erwartung des wiederkommenden Herrn Jesus Christus.

aus: Erdlenbruch/Ritter: Freie evangelische Gemeinden, Bundes-Verlag GmbH, Witten, 5.Auflage 1990, S. 54-55

03 | Finanzen

Vom Verständnis der Freien evangelischen Gemeinden her ist jede Ortsgemeinde nicht nur in ihrer Arbeit selbstständig,
sondern auch verantwortlich für den eigenen Finanzhaushalt. Alle laufenden Kosten der Gemeindearbeit,
einschließlich Gehalt des Pastors und Finanzierung des Gemeindebaus, werden aus freiwilligen Spenden der Gemeindemitglieder und einiger Freunde finanziert.
Aus grundsätzlichen Erwägungen verzichten wir darauf, Kirchensteuer zu erheben.
Nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei der Gründung neuer Ortsgemeinden oder in besonderen finanziellen Notlagen einer Gemeinde
wird diese durch den Bund Freier evangelischer Gemeinden oder durch Patengemeinden finanziell unterstützt.
Neben der Deckung der eigenen Kosten sieht die Gemeinde aber auch noch eine Verantwortung in der Unterstützung externer Aufgaben.
Dazu gehören:
-Abgaben an den Bund Freie evangelischer Gemeinden,
-Patenschaften,
-Missionsarbeiten des Bundes und Sonderaktionen.

04 | FAQ

Können Mitglieder einer Freien evangelischen Gemeinde gleichzeitig einer anderen christlichen Kirche angehören?

Ein Christ kann auf Dauer nur an einer Stelle seine geistliche Heimat haben in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Christen derselben Gemeinde. Von daher ist eine Doppelmitgliedschaft grundsätzlich unerwünscht, ausnahmsweise – etwas für eine Übergangszeit – aber nicht völlig ausgeschlossen, wenn in einem seelsorglich klärenden Gespräch zwingende Gründe dafür erkennbar werden.

Sind Sie eine Sekte?

Nein! Wir sind überzeugt, dass der Glaube an Jesus Christus aufgrund der Bibel der einzige Weg zu Gott ist, nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche oder Gruppe, nicht Sonderlehren neben oder vorrangig vor der Bibel. Für uns ist Jesus Christus allein der Weg, die Wahrheit und das Leben.

Wer kann bei Ihnen am Abendmahl teilnehmen?

Wir sagen lieber „Herrenmahl“, weil darin zum Ausdruck kommt, dass der Herr Jesus Christus dieses Mal eingesetzt hat. Es ist der Gemeinde der Glaubenden gegeben, also denen, die Christus nachfolgen. Teilnehmen kann deshalb jeder, der in der Gemeinschaft mit Jesus und im Frieden mit seinen Mitmenschen lebt, auch wenn er nicht Gemeindeglied ist. Die örtliche Gemeinde entscheidet darüber, wie solche gastweise Teilnahme geordnet ist. Es darf jedoch nicht dazu kommen, dass man sich dadurch auf Dauer einer verbindlichen Mitgliedschaft entzieht.

Wer kann bei Ihnen getauft werden?

Die Taufe nach dem Neuen Testament ist allein Taufe auf das Bekenntnis des persönlichen Glaubens hin. Der Glaube ist also Voraussetzung zur Taufe; sie bewirkt nicht die Wiedergeburt. Deshalb taufen wir keine Säuglinge oder Kleinkinder. Wer anderswo auf seinen persönlichen Glauben hin getauft wurde, wird bei uns nicht erneut getauft.

Wodurch unterscheiden Sie sich von den evangelischen Landeskirchen?

Dort ist Mitglied, wer als Kind getauft und konfirmiert wurde. Bei uns kann nur aufgenommen werden, wer bekennt, an Jesus Christus zu glauben, durch ihn Vergebung seiner Sünden zu haben und als bewusster Christ leben zu wollen.

Woher wollen Sie wissen, ob jemand wirklich glaubt?

Wir können keinem Menschen ins Herz sehen. Wir vertrauen darauf, dass ein aufrichtiges Bekenntnis gegeben wird. Wir rechnen damit, dass im Leben eines Christen Wirkungen des Glaubens sichtbar werden und sein Verhalten seinem Bekenntnis nicht widerspricht. Wir glauben, dass der Heilige Geist ein unehrliches Bekenntnis früher oder später erkennbar macht.

aus: Erdlenbruch/Ritter: Freie evangelische Gemeinden, Bundes-Verlag GmbH, Witten, 5.Auflage 1990, S. 52-53